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VG Greifswald, 19.05.2006 - 5 A 1721/05 |
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 19.05.2006 - 5 A 1721/05
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2009 - L 9 SO 8/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage gem §§ 75 VwGO, 88 SGG - …
Durch Urteil vom 19. Mai 2006 - 5 A 1721/05 - wies das VG Greifswald die Klage als unzulässig und unbegründet ab.Die Klage sei unzulässig, soweit der Kläger den Anspruch auf Bewilligung von Sozialhilfe nach § 119 Abs. 1 BSHG weiterverfolge, weil einer Entscheidung des Gerichts das rechtskräftige Urteil des VG Greifswald vom 19. Mai 2006 - 5 A 1721/05 - entgegenstehe (§ 121 VwGO).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Verwaltungsakte der Beklagten, die beigezogenen Akten des VG Greifswald (Az. 5 A 1721/05) und die Gerichtsakten, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2007 - 1 L 193/07
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 19.Mai 2006 - 5 A 1721/05 - wird abgelehnt.Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Stellung des Antrages auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 19.Mai 2006 - 5 A 1721/05 - wird abgelehnt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 19. Mai 2006 - 5 A 1721/05 - wird abgelehnt.
- BSG, 04.11.2009 - B 8 SO 38/09 B
Klageänderung nach Erlass eines ungünstigen Widerspruchsbescheides im …
Die hiergegen gerichtete Klage war erfolglos (Urteil des Verwaltungsgerichts [VG] Greifswald vom 19.5.2006 - 5 A 1721/05).